Goodyear Reiseguide 2025/26: Winterreifenpflicht in Europa
Goodyear informiert über wichtige Gesetze in europäischen Ländern und gibt Hinweise zur Reifensicherheit im Winter.
Wer im Winter eine Reise mit dem Auto durch Europa plant, muss sich auf rasch wechselndes Wetter und eine Vielzahl nationaler Reifenvorschriften vorbereiten. Mit den sinkenden Temperaturen und zunehmend herausfordernden Straßenverhältnissen unterstützt Goodyear Autofahrer mit einem aktualisierten Leitfaden für 2025 dabei, den Überblick über die komplexen und sich ändernden Winterreifenvorschriften zu behalten.
Winterreifen spielen beim Fahren unter kalten Witterungsbedingungen eine entscheidende Rolle: Sie bieten zuverlässigen Grip und kürzere Bremswege, sobald die Temperaturen unter 7 °C fallen. Sie sind mit speziellen Gummimischungen und Profilen ausgestattet, um Wasser abzuleiten, Aquaplaning zu reduzieren und die Traktion auf Schnee und Eis zu gewährleisten.
Ihr Leitfaden für Winterreifen in Europa
Angesichts der neuen Gesetzesänderungen für 2025 ist es wichtig, die Vorschriften Ihres Reiseziels zu kennen. Hier erfahren Sie, was Sie in diesem Winter über Winterreifen in ganz Europa wissen müssen1:
Deutschland
In Deutschland gibt es keinen festen Zeitraum für die Winterreifennutzung. Daher sind Fahrer nur dann gesetzlich verpflichtet, Winterreifen zu montieren, wenn die Wetterbedingungen dies erfordern.
Fahrzeuge müssen mit Reifen mit 3PMSF-Kennzeichnung ausgestattet sein. Spikereifen sind weder für Pkw noch für Nutzfahrzeuge zulässig.
Österreich
In Österreich besteht eine situative Winterreifenpflicht. Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t dürfen vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm angebracht sind. Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen (3PMS) oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist.
Schweiz
In der Schweiz besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Wer jedoch mit ungeeigneter Bereifung Verkehrsbehinderungen verursacht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kann eine erhebliche Mithaftung drohen. Eine Schneekettenpflicht kann für bestimmte Strecken durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden.
Frankreich
Vom 1. November bis zum 31. März gelten in den Bergregionen Winterreifenvorschriften, vorbehaltlich der Entscheidungen der lokalen Behörden. Dies betrifft 34 französische Départements und Gebirgszüge wie die Alpen, das Zentralmassiv und die Pyrenäen. Winter- und Ganzjahresreifen mit 3PMSF-Kennzeichnung erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, mit Ausnahme von Anhängerreifen an Nutzfahrzeugen. Spikereifen sind nur an Pkw zulässig, während Schneeketten oder Schneesocken verwendet werden dürfen, sofern sie an der Antriebsachse montiert sind.
Italien
In ganz Italien ist es vom 15. November bis zum 15. April Pflicht, Winterreifen montiert, oder wenn man mit Sommerreifen unterwegs ist, Ketten an Bord zu haben. Jede Provinz regelt diese Verordnung jedoch unabhängig und die Winterreifenpflicht wird durch spezielle Schilder angekündigt. Dadurch ist es möglich, die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht für einzelne Strecken je nach Wetterlage vorläufig vorzuschreiben. In Gebirgsregionen wie dem Aostatal besteht beispielsweise vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht, andernfalls muss das Fahrzeug mit Schneeketten ausgerüstet sein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.
Spanien
Winterreifen oder Schneeketten sind an den durch Verkehrsschilder gekennzeichneten Orten Pflicht. Spikereifen sind für Pkw und Nutzfahrzeuge während der Winterzeit vom letzten Samstag vor November (25. Oktober 2025) bis zum letzten Sonntag im März (29. März 2026) zulässig. Reifen mit der 3PMSF-Kennzeichnung sind für beide Fahrzeugtypen ebenfalls zulässig.
Schweden
Für Pkw gilt vom 1. Dezember bis zum 31. März Winterreifenpflicht. Zugelassen sind 3PMSF- oder Spikereifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm. Anhänger müssen bei Fahrzeugen mit Spikereifen entsprechend ausgerüstet sein. M+S-Reifen sind für Anhänger von Personen- und Nutzfahrzeugen in einer Übergangszeit bis 2028 zulässig.
Andere europäische Länder
Zu den Ländern, in denen Winterreifen für bestimmte Zeiträume vorgeschrieben sind, gehören Andorra, Armenien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Slowenien und die Türkei.
Zu den Ländern, in denen Winterreifen nur bei winterlichen Bedingungen oder bei diesen Wetterbedingungen für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben sind, gehören Finnland, Griechenland, Luxemburg, Moldawien, Norwegen, Rumänien, Serbien, die Slowakei und die Tschechische Republik.
In Albanien, Belgien, Irland, Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, den Niederlanden, Polen, Portugal, der Ukraine, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern besteht keine Winterreifenpflicht.
Winterreifensymbole verstehen
Winterreifen sind in der Regel mit dem M+S-Symbol und/oder dem „Alpine“-Symbol (3-Peak Mountain Snow Flake, kurz 3PMSF) gekennzeichnet. Reifen mit M+S-Kennzeichnung zeichnen sich durch Profildesign, Gummimischung und eine Konstruktion aus, die im Vergleich zu Standardreifen eine bessere Leistung bei Matsch und Schnee bieten.
Reifen mit dem 3PMSF-Symbol haben einen speziellen Schneehaftungstest bestanden und erfüllen die offiziellen UN-Vorgaben (Verordnung Nr. 117)2. In vielen europäischen Ländern sind aufgrund der nachgewiesenen Sicherheitsvorteile 3PMSF-zugelassene Reifen für Winterfahrten vorgeschrieben.
Die Winter- und Ganzjahresreifen von Goodyear tragen das 3PMSF-Zeichen und garantieren so den Fahrern Produkte, die den höchsten Leistungs- und Sicherheitsstandards bei winterlichen Bedingungen entsprechen.
Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall: Bereiten Sie Ihre Reifen für den Winter vor
Goodyear empfiehlt allen Autofahrern, die diesen Winter in Europa unterwegs sind, sich vor der Abreise über die örtlichen Vorschriften zu informieren und ihr Fahrzeug für die Saison vorzubereiten. Selbst in Ländern ohne Winterreifenpflicht ist die Montage geeigneter Reifen der beste Weg, um bei unvorhersehbarem Winterwetter maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Für aktuelle Informationen und um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, wenden Sie sich vor Reiseantritt immer an offizielle Quellen oder die örtlichen Behörden.
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1 Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Nachricht
2 EU Truck Tyre Label | Goodyear
Goodyear ist eines der größten Reifenunternehmen der Welt. Es beschäftigt etwa 68.000 Mitarbeiter und produziert seine Produkte in 51 Werken in 19 Ländern weltweit. Die Innovationszentren in Akron, Ohio, und Colmar-Berg, Luxemburg, sind bestrebt, hochmoderne Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die den Technologie- und Leistungsstandard der Branche setzen. Weitere Informationen über Goodyear und seine Produkte finden Sie unter www.goodyear.de.