Hanau, Wien, Volketswil,
13
April
2021
|
13:05
Europe/Amsterdam

Unternehmens-Statement

13/04/2021

Goodyear gab heute bekannt, dass Goodyear eine Einigung mit De Klok Banden B.V., S & H Tires B.V. und deren verbundenen Unternehmen zur abschließenden Beilegung eines Parallelimportfalls zwischen beiden Unternehmensgruppen erreicht hat. Die Vereinbarung beendet die anhängige Klage wegen Markenrechtsverletzung, die Goodyear nach der Beschlagnahmung von Reifen, sogenannte Graumarktimporte, im dritten Quartal 2020 eingereicht hat.

Im Namen von De Klok Banden erklärte Herr Van der Heiden, dass die Vereinbarung „es De Klok und S&H Tires ermöglicht, die Kosten eines teuren Rechtsstreits zu vermeiden und ihnen dabei helfen wird, mit Unterstützung von Goodyear die internen Kontrollmechanismen zur Verhinderung des Bezugs von illegaler Importe in der Europäischen Union weiter zu verbessern."

David Anckaert, Vice President Consumer Replacement Europe, äußerte sich zufrieden über die Lösung der Angelegenheit. Die europäische Goodyear-Organisation hat das exklusive Recht, Reifen der Marken Goodyear und Dunlop in der Europäischen Union als erstes auf den Markt zu bringen. Wird ein Reifen von einer Nicht-Goodyear-Organisation ohne die Zustimmung von Goodyear in die Europäische Union importiert (seit 1.01.2021 auch aus dem Vereinigten Königreich), handelt es sich um einen "nicht autorisierten" oder "illegalen" Import, der in der Europäischen Union nicht vertrieben, verkauft oder zum Kauf angeboten werden darf. Solche Aktivitäten verletzen die Markenrechte von Goodyear oder andere gesetzliche Rechte.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem "Graumarkt" oder illegalen "Parallelimport" um einen Reifen, der, obwohl er im Exportland möglicherweise keine Gesetze oder Rechte verletzt, bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) oder andere Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Marken-, Design- oder Patentrecht verletzt oder gegen andere geltende Gesetze wie z. B. Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.

Einige Reifen werden in der Europäischen Union speziell für den Export und den Vertrieb außerhalb Europas hergestellt. Andere Reifen werden außerhalb der Europäischen Union explizit für den lokalen Vertrieb hergestellt. Diese Reifen außerhalb der Europäischen Union zu kaufen und dann nach Europa zu importieren, stellt einen illegalen Parallelimport und eine Markenrechtsverletzung dar.

Goodyear hat rechtliche Schritte gegen eine große Anzahl von Händlern in verschiedenen europäischen Märkten eingeleitet. Diese Maßnahmen umfassten die Erwirkung von einstweiligen Verfügungen, die Rücklieferung von Reifen an Goodyear, die Entsorgung von Reifen, die Erlangung von Details über vorgelagerte Bezugsquellen, die Geltendmachung von Schadensersatz und die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung. Anckaert fügte hinzu, dass „Goodyear entschlossen ist, seine Rechte zu schützen und rechtliche Schritte gegen illegale (Grau-)Reifenimporte einzuleiten. Jedweder Reifenspezialist kann dabei durch Meldung möglicher Fälle illegalen Imports an seinen Goodyear Vertriebsmitarbeiter oder durch Sendung einer E-Mail an illegal_import@goodyear.com unterstützen.“

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Über Goodyear

Goodyear ist einer der größten Reifenhersteller der Welt. Er beschäftigt weltweit rund 62.000 Mitarbeiter und fertigt seine Produkte in 46 Produktionsanlagen in 21 Ländern. Der Konzern verfolgt mit seinen beiden Innovationszentren in Akron/Ohio und Colmar-Berg/Luxemburg das Ziel, hochmoderne Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die in der Branche die Maßstäbe für Technologie und Leistung setzen. Mehr Informationen finden Sie auf www.goodyear.de und www.goodyear.com/corporate.